Der Abschluss des Kurses: fünf Regeln und eine Merkregel aus drei Wörtern — entscheiden, festhalten, nachsehen. Sie passt auf jede Entscheidung mit Daten.
Nichts Neues ohne vorherige Prüfung. Neues Werkzeug, neue Auswertung, neue Datenquelle — immer erst die kurze Frage, dann die Entscheidung. Jeder Dienstleister vor dem ersten Datensatz: Vertrag und Rolle klären, bevor Daten fließen, nicht wenn es auffällt.
Entscheidungen aufschreiben. Drei Sätze und ein Datum — das ist der Unterschied zwischen einer guten und einer nachweisbar guten Entscheidung. Den Meldeweg kennen und erreichbar bleiben: Ihre Leute müssen wissen, wem sie es sagen, und Sie müssen erreichbar sein, wenn sie es tun.
Den Datenschutzbeauftragten früh einbinden, nicht am Ende. Früh ist er ein Berater. Am Ende bleibt ihm nur, Nein zu sagen oder zuzusehen.
Was Sie dabei nicht leisten müssen: alles selbst beurteilen. Sie müssen die Fragen stellen, die Antworten festhalten und die Leute mitnehmen. Beurteilen dürfen andere.
Die fünf Regeln beantworten zusammen die zweite Hälfte des Art. 24 Abs. 1: den Nachweis erbringen können. Genau das wird nach Art. 83 Abs. 2 S. 2 lit. d bei der Bemessung einer Geldbuße berücksichtigt.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:59 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Führungskräfte. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 26.10.2026