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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? Geschäftsführung und Führungskräfte
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Wen die Verordnung verpflichtet — und wen nicht (5 Min.)
  2. Artikel 24 und die Rechenschaftspflicht (5 Min.)
  3. Die sechs Nachweise, nach denen zuerst gefragt wird (6 Min.)
  4. Dienstleister, Partner oder eigener Verantwortlicher? (3 Min.)
  5. Vier Führungsaufgaben — und was ein Verstoß wirklich kostet (5 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Datenschutz für Führungskräfte

5 Lernblöcke · 24 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 25 Minuten Video
  • 5 Lernblöcke
  • für Geschäftsführung und Führungskräfte

Das Wort „Führungskraft" kommt in der Datenschutz-Grundverordnung nicht vor. Sie kennt den Verantwortlichen — in der Regel das Unternehmen. Dieser Kurs lehrt deshalb keine eigene Pflichtenstellung von Vorgesetzten, sondern welche Pflichten des Unternehmens praktisch von Führungskräften erfüllt werden.

Alles hängt an einem Satz. Art. 24 Abs. 1 verlangt Maßnahmen, „um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt". Zwei Pflichten, und in der Praxis scheitert fast nie die erste — die Leute arbeiten ordentlich. Es scheitert die zweite, weil niemand aufschreibt, was ordentlich gemacht wurde.

Ein Thema klammert der Kurs ausdrücklich aus, und das wird überraschen: die persönliche Haftung von Führungskräften. Sie folgt nicht aus der DSGVO, sondern aus Gesellschafts- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Was wir stattdessen zeigen, ist belastbar und praktisch nützlicher: dass Art. 83 Abs. 2 ausdrücklich berücksichtigt, was ein Betrieb vorher eingerichtet hatte.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Die Grundnorm: Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen und nachweisen zu können — und sie erforderlichenfalls überprüfen und aktualisieren.
Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche muss die Einhaltung nachweisen können.
Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten der eigenen Zuständigkeit.
Art. 35 Abs. 1 DSGVO
Datenschutz-Folgenabschätzung — vorab, bei voraussichtlich hohem Risiko.
Art. 26 Abs. 1 DSGVO
Gemeinsam Verantwortliche: wenn zwei über Zwecke und Mittel gemeinsam entscheiden.
Art. 37 Abs. 1 DSGVO und § 38 Abs. 1 BDSG
Benennung eines Datenschutzbeauftragten, in Deutschland ab 20 Personen mit automatisierter Verarbeitung.
Art. 83 Abs. 2 DSGVO
Was bei der Bemessung einer Geldbuße berücksichtigt wird — unter anderem die getroffenen Maßnahmen.

Was bei Missachtung droht

Die Pflichten dieses Kurses — die Artikel 25 bis 39, darunter Verzeichnis, Folgenabschätzung, Auftragsverarbeitung, Sicherheit, Meldung und Datenschutzbeauftragter — fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen die Grundsätze und die Betroffenenrechte fallen nach Abs. 5 in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Der für Führungskräfte wichtigere Absatz wird fast nie zitiert. Art. 83 Abs. 2 S. 2 nennt, was bei der Entscheidung über eine Geldbuße und ihre Höhe berücksichtigt wird — unter anderem lit. b „Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit", lit. c die Maßnahmen zur Minderung des Schadens und lit. d den „Grad der Verantwortung … unter Berücksichtigung der … getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen". Alle drei beschreiben Dinge, über die eine Führungskraft vorher entscheidet.

Wie viel das ausmacht, sagen wir nicht. Eine Zahl dafür gibt es nicht, und jede, die irgendwo steht, ist geschätzt. Dass es eingeht, steht im Text.

Keine Aussage zur persönlichen Haftung. Art. 82 Abs. 1 DSGVO gibt den Schadenersatzanspruch „gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter" — der Wortlaut nennt niemanden sonst. Ob und wann ein Geschäftsführer oder Vorgesetzter persönlich einstehen muss, ist eine Frage des Gesellschafts- und Arbeitsrechts und wird hier nicht beantwortet.

Stand: 11.10.2026