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Lernblock · 2:26

Fünf Regeln — und die eine Bewegung dahinter

Nicht aus Druck handeln, Absender statt Anzeigename prüfen, Kennwort nur auf selbst aufgerufenen Seiten, bei Geld und Zugängen ein zweiter Kanal, melden ohne Scham. Dahinter steht eine einzige Bewegung: Wechsle den Weg.

Warum das wichtig ist

Nicht aus Druck handeln. Je eiliger eine Nachricht klingt, desto langsamer wird man — der Druck selbst ist das Warnzeichen. Absender prüfen, nicht Anzeigename: die Adresse hinter dem Namen ansehen, die Domäne von rechts lesen. Drei Sekunden.

Ein Kennwort gibt man nur auf einer Seite ein, die man selbst aufgerufen hat — und niemand im Betrieb braucht es jemals. Bei Geld und bei Zugängen ein zweiter Kanal: Rückruf über die Nummer, die man selbst kennt, nie über die aus der Nachricht.

Melden, sofort und ohne Scham. Auch beim Verdacht, auch wenn es peinlich ist, auch wenn man es selbst verursacht hat.

Und dahinter steht eine einzige Regel: Wechsle den Weg. Prüfe nie auf dem Kanal, über den die Bitte kam. Diese eine Bewegung bricht fast jeden Angriff.

Es ist eine Arbeitsteilung: Die Technik hält das Meiste draußen, der Mensch erkennt das, was durchgekommen ist, und die Meldestelle macht daraus eine Maßnahme. Niemand muss jede Fälschung erkennen — das schaffen Fachleute nicht. Man muss nur dort anhalten, wo es um Geld, Kennwörter oder Zugänge geht.

Was das Gesetz sagt

Art. 32 Abs. 1 DSGVO
„geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten"
Art. 4 Nr. 12 DSGVO
„„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt"
Art. 33 Abs. 1 S. 1 DSGVO
„Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde"

So macht man es richtig

  1. Bei Eile langsamer werden — der Druck ist das Warnzeichen.
  2. Die Absenderadresse ansehen und die Domäne von rechts lesen.
  3. Kennwörter nur auf selbst aufgerufenen Seiten eingeben; intern fragt niemand danach.
  4. Bei Geld und Zugängen über eine selbst bekannte Nummer zurückrufen.
  5. Sofort melden, auch beim bloßen Verdacht — die Frist des Betriebs beginnt mit seiner Kenntnis.

Was bei Missachtung droht

Die drei Wörter der Merkregel — anhalten, prüfen, melden — entsprechen Art. 32 (Sicherheit) und Art. 33 (Meldung). Beide fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent. Beschäftigte treffen keine eigene Meldepflicht gegenüber der Behörde und keine eigene Frist.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:26 und ist Teil des Kurses Phishing und Social Engineering erkennen. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 26.10.2026