Nicht alles kommt über ein Gerät. Manches kommt durch die Tür — und darauf sind die meisten Betriebe schlechter vorbereitet.
Die Tür. Sie öffnen mit Ihrer Karte, und hinter Ihnen kommt jemand mit: mit Kaffee in der Hand, mit einem Paket, mit einem Lächeln. Es ist unhöflich, die Tür zuzuziehen. Deshalb braucht es einen Satz, der höflich bleibt und trotzdem prüft: „Zu wem möchten Sie denn? Ich bringe Sie hin." Niemand kann das krummnehmen.
Der angekündigte Techniker, den niemand angekündigt hat. Er kennt Namen, hat eine Aufgabe und wenig Zeit — Autorität und Zeitdruck in einer Person. Die Prüfung ist dieselbe wie am Telefon: nicht ihn fragen, sondern innen nachsehen. Wer hat den Termin vereinbart? Bis das geklärt ist, wartet jeder Besuch im Empfangsbereich.
Der Blick über die Schulter. Im Zug, im Wartebereich, im Café. Es braucht keinen Angriff, um einen Bildschirm zu lesen — nur einen Sitzplatz dahinter. Dasselbe gilt für das Telefonat: Wer im Zug einen Kundennamen und eine Diagnose ausspricht, hat Daten offengelegt, ganz ohne Technik und ganz ohne Angreifer. Dagegen hilft Einfaches: eine Blickschutzfolie, der Rücken zur Wand und ein gesperrter Bildschirm, sobald man aufsteht — auch für zwei Minuten.
Das Papier. Ein Ausdruck auf dem Drucker, ein Zettel am Bildschirm, eine Liste im Besprechungsraum: die einfachsten Funde für jeden, der hereinkommt. Und der Klassiker bleibt der Zettel mit dem Kennwort. Er entsteht nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus zu vielen Kennwörtern — die Lösung ist eine Verwaltung dafür, nicht ein besseres Versteck.
Ein offen liegender Ausdruck oder ein mitgelesener Bildschirm ist eine unbefugte Offenlegung im Sinne des Art. 32 Abs. 2 und damit eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12. Rahmen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:57 und ist Teil des Kurses Phishing und Social Engineering erkennen. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 26.10.2026