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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle mit Postfach oder Diensttelefon
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Die sechs Hebel, mit denen Menschen angesprochen werden (5 Min.)
  2. Die Merkmale einer gefälschten Nachricht (5 Min.)
  3. Links, Anhänge und die härteste Regel (5 Min.)
  4. Telefon, Chef-Betrug und der zweite Kanal (5 Min.)
  5. Wenn es passiert ist: drei Handgriffe und eine Haltung (4 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Phishing und Social Engineering erkennen

5 Lernblöcke · 24 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 25 Minuten Video
  • 5 Lernblöcke
  • für alle mit Postfach oder Diensttelefon

Angreifer brechen selten Technik. Ein Rechenzentrum zu knacken kostet Wissen, Zeit und Glück — einen Menschen zu überreden ist billiger. Dafür braucht es nicht einmal einen Defekt: Es geht nichts kaputt, weil der Mensch selbst aufschließt.

Dieser Kurs ist deshalb kein Technikkurs. Er zeigt die sechs Hebel, mit denen Menschen angesprochen werden, die Merkmale einer gefälschten Nachricht und den einen Handgriff, der fast jeden Angriff stoppt: den Weg wechseln und nie auf dem Kanal prüfen, über den die Bitte gekommen ist.

Der Rechtsanker ist schlank und ehrlich: Art. 32 Abs. 1 DSGVO nennt organisatorische Maßnahmen gleichrangig neben den technischen. Aufmerksamkeit ist eine organisatorische Maßnahme — das ist der Grund, warum dieser Kurs existiert. Was dort nicht steht: dass eine Phishing-Schulung vorgeschrieben wäre. Das behaupten wir also nicht.

Und der Kurs gibt bewusst keine Anleitung, wie ein Angriff gemacht wird. Erkennen, nicht nachmachen.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Geeignete technische UND organisatorische Maßnahmen — die Aufmerksamkeit der Beschäftigten ist eine davon.
Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Verarbeitung nur auf Anweisung des Verantwortlichen — eine Mail, die behauptet, von ihm zu kommen, ist keine Anweisung.
Art. 4 Nr. 12 DSGVO
Schon der unbefugte Zugang ist eine Datenschutzverletzung — der Schaden ist keine Voraussetzung.
Art. 33 Abs. 1 S. 1 DSGVO
Die Frist von 72 Stunden läuft für den Verantwortlichen und beginnt mit dessen Kenntnis.
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Integrität und Vertraulichkeit — der Grundsatz, den ein geglückter Angriff bricht.

Was bei Missachtung droht

Für Phishing selbst gibt es im Datenschutzrecht keinen Bußgeldrahmen — es ist keine Pflichtverletzung, sondern ein Angriff von außen. Geahndet wird, was ihn möglich gemacht hat.

Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen verletzen Art. 32 DSGVO und fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Betrifft der Vorfall den Grundsatz der Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f, greift der höhere Rahmen des Art. 83 Abs. 5 lit. a mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Eine versäumte Meldung nach Art. 33 fällt in den Rahmen des Abs. 4.

Die Zahlen zeigen, wie relevant das ist: Die unzureichende Sicherheit war in 35 von 218 deutschen Verfahren der Vorwurf — der zweithäufigste überhaupt; Art. 32 wird in 33 Fällen zitiert (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).

Für Sie persönlich entsteht aus einem geglückten Angriff keine Geldbuße. Adressat der Pflichten ist der Verantwortliche. Und dieser Kurs sagt bewusst nichts über arbeitsrechtliche Folgen — das ist ein anderes Rechtsgebiet. Im Gegenteil: Melden ist kein Eingeständnis, sondern der Handgriff, der den Schaden klein hält.

Stand: 11.10.2026