Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.
Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat
5 Lernblöcke · 24 Minuten · Prüfung und Zertifikat
zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße
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Angreifer brechen selten Technik. Ein Rechenzentrum zu knacken kostet Wissen, Zeit und Glück — einen Menschen zu überreden ist billiger. Dafür braucht es nicht einmal einen Defekt: Es geht nichts kaputt, weil der Mensch selbst aufschließt.
Dieser Kurs ist deshalb kein Technikkurs. Er zeigt die sechs Hebel, mit denen Menschen angesprochen werden, die Merkmale einer gefälschten Nachricht und den einen Handgriff, der fast jeden Angriff stoppt: den Weg wechseln und nie auf dem Kanal prüfen, über den die Bitte gekommen ist.
Der Rechtsanker ist schlank und ehrlich: Art. 32 Abs. 1 DSGVO nennt organisatorische Maßnahmen gleichrangig neben den technischen. Aufmerksamkeit ist eine organisatorische Maßnahme — das ist der Grund, warum dieser Kurs existiert. Was dort nicht steht: dass eine Phishing-Schulung vorgeschrieben wäre. Das behaupten wir also nicht.
Und der Kurs gibt bewusst keine Anleitung, wie ein Angriff gemacht wird. Erkennen, nicht nachmachen.
Für Phishing selbst gibt es im Datenschutzrecht keinen Bußgeldrahmen — es ist keine Pflichtverletzung, sondern ein Angriff von außen. Geahndet wird, was ihn möglich gemacht hat.
Unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen verletzen Art. 32 DSGVO und fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Betrifft der Vorfall den Grundsatz der Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f, greift der höhere Rahmen des Art. 83 Abs. 5 lit. a mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Eine versäumte Meldung nach Art. 33 fällt in den Rahmen des Abs. 4.
Die Zahlen zeigen, wie relevant das ist: Die unzureichende Sicherheit war in 35 von 218 deutschen Verfahren der Vorwurf — der zweithäufigste überhaupt; Art. 32 wird in 33 Fällen zitiert (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).
Für Sie persönlich entsteht aus einem geglückten Angriff keine Geldbuße. Adressat der Pflichten ist der Verantwortliche. Und dieser Kurs sagt bewusst nichts über arbeitsrechtliche Folgen — das ist ein anderes Rechtsgebiet. Im Gegenteil: Melden ist kein Eingeständnis, sondern der Handgriff, der den Schaden klein hält.
Stand: 11.10.2026