Was passiert mit dem, was ich in ein KI-Werkzeug eingebe?

Es wird übertragen, verarbeitet und je nach Anbieter und Tarif gespeichert — und möglicherweise zur Verbesserung der Modelle verwendet. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Textverarbeitungsprogramm auf dem eigenen Rechner: Die Eingabe verlässt das Haus. Wohin sie geht, wie lange sie bleibt und wer sie sehen kann, steht in den Bedingungen und im Auftragsverarbeitungsvertrag des jeweiligen Anbieters — und unterscheidet sich zwischen kostenlosem Zugang, Geschäftstarif und Unternehmensvertrag erheblich.

Für die Unterweisung genügt ein Bild, das jeder versteht: Eine Eingabe ist wie eine Mail an einen externen Dienstleister, von dem Sie nicht genau wissen, was er damit macht. Alles, was Sie diesem Dienstleister nicht per Mail schicken würden, gehört auch nicht in das Eingabefeld.

Die zweite Hälfte der Antwort betrifft nicht den Datenschutz, sondern die Richtigkeit. Ein Sprachmodell erzeugt wahrscheinliche Formulierungen, keine geprüften Tatsachen. Es nennt Paragrafen, die nicht existieren, erfindet Fristen und bleibt dabei im Ton völlig überzeugend. Jedes Ergebnis, das nach außen geht oder eine Entscheidung stützt, muss von einem Menschen geprüft werden — und dieser Mensch bleibt verantwortlich.

Dazu kommt die Betriebsgeheimnis-Seite, die oft wichtiger ist als die Datenschutzseite: Kalkulationen, Rezepturen, Angebotspreise, Verträge und Quellcode sind keine personenbezogenen Daten, aber ihr Abfluss schadet Ihnen unmittelbar. Eine KI-Regel sollte beide Themen abdecken, sonst denken Beschäftigte, es gehe nur um Namen.

Faustregel Alles, was Sie einem fremden Dienstleister nicht per Mail schicken würden, gehört nicht ins Eingabefeld.

Fundstelle: Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28, Art. 32 DSGVO