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Lernblock · 3:00

Papier zu Hause: der Hausmüll ist kein Aktenbehälter

Der Papierkorb in der Küche ist ganz normaler Hausmüll, den am Donnerstag jemand abholt und wegfährt. Ausdrucke mit Personenbezug gehen zurück in den Betrieb und dort in den gesicherten Behälter.

Warum das wichtig ist

Auch das Vernichten ist eine Verarbeitung — Art. 4 Nr. 2 DSGVO nennt es ausdrücklich. Ein Ausdruck, der im Hausmüll landet, ist damit eine Offenlegung an jeden, der die Tonne öffnet. Das ist der stillste und am leichtesten vermeidbare Fehler im Heimbüro.

Der zweite Punkt ist der private Drucker: Er steht oft in einem anderen Raum und wird von der ganzen Familie genutzt. Ein Ausdruck, der dort liegen bleibt, ist nicht mehr unter Kontrolle.

Was das Gesetz sagt

Art. 4 Nr. 2 DSGVO
„jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang … wie … das Löschen oder die Vernichtung"
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
„Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust"

So macht man es richtig

  1. So wenig ausdrucken wie möglich — am besten gar nicht.
  2. Ausdrucke sofort abholen und nicht im Drucker liegen lassen.
  3. Papier mit Personenbezug verschlossen aufbewahren, bis es zurück in den Betrieb geht.
  4. Niemals in den Hausmüll, auch nicht zerrissen.

Was bei Missachtung droht

Die unbefugte Offenlegung verletzt den Grundsatz der Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f und fällt damit nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den höheren Rahmen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:00 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten.

Stand: 11.10.2026