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Lernblock · 3:54

Netz und Geräte: gesicherte Verbindung statt offenem WLAN

Das Heimnetz ist dasselbe, in dem die Spielkonsole hängt. Dienstliche Daten gehören über die gesicherte Verbindung des Betriebs — und unterwegs eher über den Mobilfunk des Diensttelefons als über ein offenes WLAN.

Warum das wichtig ist

Die Verschlüsselung der Verbindung ist keine Empfehlung, sondern steht ausdrücklich als Beispiel im Gesetz. In einem offenen Netz ohne Passwort liegt der Verkehr für alle anderen im selben Netz offen — im Hotel, im Zug, im Café.

Der zweite Punkt wird häufiger übersehen: geteilte Geräte und geteilte Benutzerkonten. Ein Familienrechner mit einem gemeinsamen Konto lässt sich nicht auf einen Nutzer zurückführen — und genau das verlangt Art. 32 Abs. 4, wenn Zugriffe auf Anweisung erfolgen sollen.

Was das Gesetz sagt

Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO
„die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten"
Art. 32 Abs. 4 DSGVO
„Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unternehmen Schritte, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten"

So macht man es richtig

  1. Dienstliche Arbeit immer über die gesicherte Verbindung des Betriebs.
  2. Unterwegs den Mobilfunk des Diensttelefons nutzen statt eines offenen WLAN.
  3. Das eigene Heimnetz mit einem starken Passwort versehen, Besucher ins Gastnetz.
  4. Kein Familienrechner und kein geteiltes Benutzerkonto für dienstliche Daten.

Was bei Missachtung droht

Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Verschlüsselung ist in Art. 32 Abs. 1 lit. a ausdrücklich als Maßnahme genannt — ihr Fehlen ist deshalb besonders schwer zu begründen.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:54 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten.

Stand: 11.10.2026