Das Heimnetz ist dasselbe, in dem die Spielkonsole hängt. Dienstliche Daten gehören über die gesicherte Verbindung des Betriebs — und unterwegs eher über den Mobilfunk des Diensttelefons als über ein offenes WLAN.
Die Verschlüsselung der Verbindung ist keine Empfehlung, sondern steht ausdrücklich als Beispiel im Gesetz. In einem offenen Netz ohne Passwort liegt der Verkehr für alle anderen im selben Netz offen — im Hotel, im Zug, im Café.
Der zweite Punkt wird häufiger übersehen: geteilte Geräte und geteilte Benutzerkonten. Ein Familienrechner mit einem gemeinsamen Konto lässt sich nicht auf einen Nutzer zurückführen — und genau das verlangt Art. 32 Abs. 4, wenn Zugriffe auf Anweisung erfolgen sollen.
Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Verschlüsselung ist in Art. 32 Abs. 1 lit. a ausdrücklich als Maßnahme genannt — ihr Fehlen ist deshalb besonders schwer zu begründen.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:54 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten.
Stand: 11.10.2026