Ein Sprachassistent im Arbeitsbereich hört mit, auch wenn er nicht gemeint ist. Und wenn etwas passiert — Verlust, Einbruch, fremder Zugriff — wird es sofort gemeldet: Die Frist des Betriebs beginnt mit seiner Kenntnis.
Geräte mit Mikrofon oder Kamera im Arbeitsbereich sind kein erfundener Fall. Ein Telefonat über einen Kundenvorgang in Hörweite eines solchen Geräts oder anderer Personen ist eine Offenlegung — ganz ohne Technikfehler.
Der zweite Teil ist der wichtigere: Melden ist kein Eingeständnis. Art. 33 Abs. 1 S. 1 DSGVO lässt die Frist mit der Kenntnis des Verantwortlichen beginnen. Wer zu Hause zögert, verbraucht Zeit, die dem Betrieb am Ende fehlt — eine eigene Frist haben Sie nicht.
Verstöße gegen die Meldepflicht aus Art. 33 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In fünf von 218 deutschen Verfahren war die nicht erfüllte Meldepflicht der Vorwurf (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).
Im Video: Dieser Lernblock dauert 4:12 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten.
Stand: 11.10.2026