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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle mit Heim- oder mobiler Arbeit
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Bildschirm und Videokonferenz zu Hause (4 Min.)
  2. Netz und Geräte: gesicherte Verbindung statt offenem WLAN (3 Min.)
  3. Papier zu Hause: der Hausmüll ist kein Aktenbehälter (3 Min.)
  4. Sprachassistenten im Raum — und was bei einem Vorfall zu tun ist (4 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Datenschutz im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten

4 Lernblöcke · 14 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 15 Minuten Video
  • 4 Lernblöcke
  • für alle mit Heim- oder mobiler Arbeit

Im Betrieb nimmt das Gebäude den Beschäftigten viel Arbeit ab: eine Tür, die abschließt, ein Flur mit Kollegen, ein Behälter für Akten, ein Netz, das jemand betreut. Zu Hause fällt dieser Schutz weg — die Pflicht bleibt.

Die Datenschutz-Grundverordnung kennt das Homeoffice nicht als Sonderfall. Art. 32 Abs. 1 verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Dieser Maßstab hängt an der Verarbeitung und am Risiko, nicht an der Adresse.

Der Kurs klammert den Arbeitsschutz bewusst aus — kein Wort zu Stuhl, Tisch, Beleuchtung oder Bildschirmhöhe. Das ist eine eigene Unterweisung nach § 12 ArbSchG und nicht Datenschutz.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau — unabhängig vom Arbeitsort.
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Integrität und Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugter Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust.
Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Unterstellte Personen mit Zugang zu Daten dürfen diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.
Art. 33 Abs. 1 S. 1 DSGVO
Die Meldepflicht des Verantwortlichen gilt auch für Vorfälle, die zu Hause passieren.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Betrifft der Vorfall zugleich die Grundsätze des Art. 5 — etwa die Vertraulichkeit —, greift der höhere Rahmen des Art. 83 Abs. 5 mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Nach den Daten des CMS GDPR Enforcement Tracker (abgerufen am 11.10.2026) war die unzureichende technische und organisatorische Sicherheit in 35 von 218 deutschen Bußgeldverfahren der Vorwurf — der zweithäufigste überhaupt.

Für den einzelnen Beschäftigten entsteht daraus keine eigene Geldbuße: Adressat der Pflichten ist der Verantwortliche. Unabhängig von Bußgeldern bleiben die Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörde nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO und der Schadenersatzanspruch jeder betroffenen Person nach Art. 82 Abs. 1.

Stand: 11.10.2026