Die Auskunft erfolgt unentgeltlich und innerhalb eines Monats nach Eingang. Die Identität darf nur bei begründeten Zweifeln geprüft werden — eine Ausweiskopie als Standardhürde ist unzulässig.
Warum das wichtig ist
Drei Zahlen und ein Wort entscheiden diesen Block. Ein Monat, nicht vier Wochen und nicht dreißig Tage. Unentgeltlich, also kein Bearbeitungsentgelt, keine Kostenpauschale, keine Gebühr für den Aufwand — auch dann nicht, wenn die Zusammenstellung im Haus viele Stunden gekostet hat.
Bei der Identitätsprüfung liegt der häufigste Fehler in der Gegenrichtung: Betriebe verlangen routinemäßig einen Ausweis. Art. 12 Abs. 6 erlaubt das nur bei begründeten Zweifeln. Wer die Person ohnehin kennt — etwa einen angemeldeten Kunden —, hat keine begründeten Zweifel.
Was das Gesetz sagt
Art. 12 Abs. 3 S. 1 DSGVO
„Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 22 ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung."
Art. 12 Abs. 5 S. 1 DSGVO
„Die Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34 werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt."
Art. 12 Abs. 6 DSGVO
„Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind."
So macht man es richtig
Das Eingangsdatum festhalten — es ist der Fristbeginn, nicht das Datum der Zuständigkeit.
Keine Gebühr verlangen und keinen Aufwand in Rechnung stellen.
Die Identität nur prüfen, wenn es einen nachvollziehbaren Zweifel gibt — und dann so wenig wie möglich verlangen.
Bei bekannten, angemeldeten Personen auf die Prüfung verzichten.
Was bei Missachtung droht
Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Beide Richtungen sind Verstöße — die versäumte Frist ebenso wie eine Hürde, die das Gesetz nicht vorsieht.