Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.
Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat
3 Lernblöcke · 19 Minuten · Prüfung und Zertifikat
zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße
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Ein Auskunftsersuchen kommt selten als „Auskunftsersuchen". Es kommt als Mail, am Telefon, im Gespräch an der Theke — und das Wort Artikel fünfzehn fällt dabei fast nie. Trotzdem ist der Antrag wirksam, sobald er im Haus angekommen ist. Das ist der Grund, warum dieser Kurs nicht nur für die Verwaltung gedacht ist.
Die Frist läuft ab dem Eingang, nicht ab dem Erkennen. Eine Anfrage, die drei Wochen im Postfach einer Führungskraft liegt, hat drei Wochen der Frist verbraucht. Deshalb ist der wichtigste Handgriff nicht die Antwort, sondern das Weiterleiten.
Der Kurs klärt außerdem die drei Punkte, die am häufigsten falsch gemacht werden: die Auskunft ist unentgeltlich, eine Form ist nicht vorgeschrieben, und die Identität darf nur bei begründeten Zweifeln geprüft werden.
Verstöße gegen die Rechte der Betroffenen aus den Artikeln 12 bis 22 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO in den höheren Rahmen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nach den Daten des CMS GDPR Enforcement Tracker (abgerufen am 11.10.2026) war die nicht erfüllte Erfüllung von Betroffenenrechten in 13 von 218 deutschen Verfahren der Vorwurf; Art. 15 wird in acht, Art. 12 in acht Fällen zitiert.
Dazu kommt der praktisch häufigere Weg: Jede betroffene Person kann sich nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Das kostet sie nichts und führt regelmäßig zu einem Schreiben mit Fragen — lange bevor über ein Bußgeld gesprochen wird. Unabhängig davon bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 und der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1.
Stand: 11.10.2026