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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle mit Kundenkontakt
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Ein Auskunftsersuchen erkennen (6 Min.)
  2. Identität, Frist und Kosten (6 Min.)
  3. Die Grenzen des Auskunftsrechts und der Weg im Betrieb (7 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Auskunftsersuchen souverän bearbeiten

3 Lernblöcke · 19 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 20 Minuten Video
  • 3 Lernblöcke
  • für alle mit Kundenkontakt

Ein Auskunftsersuchen kommt selten als „Auskunftsersuchen". Es kommt als Mail, am Telefon, im Gespräch an der Theke — und das Wort Artikel fünfzehn fällt dabei fast nie. Trotzdem ist der Antrag wirksam, sobald er im Haus angekommen ist. Das ist der Grund, warum dieser Kurs nicht nur für die Verwaltung gedacht ist.

Die Frist läuft ab dem Eingang, nicht ab dem Erkennen. Eine Anfrage, die drei Wochen im Postfach einer Führungskraft liegt, hat drei Wochen der Frist verbraucht. Deshalb ist der wichtigste Handgriff nicht die Antwort, sondern das Weiterleiten.

Der Kurs klärt außerdem die drei Punkte, die am häufigsten falsch gemacht werden: die Auskunft ist unentgeltlich, eine Form ist nicht vorgeschrieben, und die Identität darf nur bei begründeten Zweifeln geprüft werden.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 15 Abs. 1 DSGVO
Das Recht auf Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden, und auf Auskunft über diese Daten.
Art. 15 Abs. 3 DSGVO
Das Recht auf eine Kopie der verarbeiteten Daten.
Art. 15 Abs. 4 DSGVO
Die Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen nicht beeinträchtigt werden — die Grenze des Rechts.
Art. 12 Abs. 3 DSGVO
Unverzüglich, in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.
Art. 12 Abs. 5 DSGVO
Die Auskunft erfolgt unentgeltlich.
Art. 12 Abs. 6 DSGVO
Zusätzliche Informationen zur Identität nur bei begründeten Zweifeln.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Rechte der Betroffenen aus den Artikeln 12 bis 22 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO in den höheren Rahmen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Nach den Daten des CMS GDPR Enforcement Tracker (abgerufen am 11.10.2026) war die nicht erfüllte Erfüllung von Betroffenenrechten in 13 von 218 deutschen Verfahren der Vorwurf; Art. 15 wird in acht, Art. 12 in acht Fällen zitiert.

Dazu kommt der praktisch häufigere Weg: Jede betroffene Person kann sich nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Das kostet sie nichts und führt regelmäßig zu einem Schreiben mit Fragen — lange bevor über ein Bußgeld gesprochen wird. Unabhängig davon bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 und der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1.

Stand: 11.10.2026