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Lernblock · 6:17

Ein Auskunftsersuchen erkennen

Ein Auskunftsersuchen ist jede Anfrage einer Person nach den eigenen Daten — formlos, ohne Formular, ohne Stichwort und ohne Nennung eines Artikels. Es ist wirksam, sobald es im Haus angekommen ist.

Warum das wichtig ist

Art. 15 Abs. 1 DSGVO gibt das Recht ohne jede Vorbedingung: Es braucht keinen Grund, keine Begründung und keine bestimmte Form. Wer auf ein Formular oder das Wort „Auskunftsersuchen" wartet, lässt die Frist laufen.

Die zweite Falle ist der Empfangsweg. Eine Anfrage an eine beliebige Firmenadresse, an eine persönliche Mailadresse oder mündlich an der Theke ist genauso wirksam wie eine an die Datenschutzadresse. Der Fristbeginn hängt am Eingang im Haus, nicht am Eingang bei der richtigen Stelle.

Was das Gesetz sagt

Art. 15 Abs. 1 DSGVO
„Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden"
Art. 12 Abs. 1 DSGVO
„Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen … in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln"

So macht man es richtig

  1. Jede Anfrage nach eigenen Daten sofort an die zuständige Stelle weiterleiten — mit dem Eingangsdatum.
  2. Kein Formular verlangen und kein Stichwort erwarten.
  3. Mündliche Anfragen schriftlich festhalten, damit der Eingang belegt ist.
  4. Nicht selbst antworten, wenn Sie nicht zuständig sind — aber auch nicht liegen lassen.

Was bei Missachtung droht

Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für Verstöße gegen die Rechte der Betroffenen. Eine nicht erkannte Anfrage wird rechtlich wie eine nicht beantwortete behandelt.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 6:17 und ist Teil des Kurses Auskunftsersuchen souverän bearbeiten.

Stand: 11.10.2026