Start  ›  Kurse  ›  Gewerbliche Mitarbeitende  ›  Lernblock 2
Lernblock · 6:06

Die drei Regeln, das Diensthandy und Fotos

Ein Foto von einem Schaden ist meistens in Ordnung. Ein Foto, auf dem ein Mensch, ein Namensschild, ein Kennzeichen oder ein fremdes Dokument erkennbar ist, braucht einen Grund — und gehört nie in eine private Bildersammlung.

Warum das wichtig ist

Das Fotografieren ist eine Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO. Entscheidend ist nicht die Absicht, sondern was auf dem Bild zu erkennen ist. Ein Rohr mit Wasserschaden ist unproblematisch; dasselbe Bild mit dem Bewohner im Hintergrund ist es nicht.

Der zweite Punkt ist das Gerät. Ein Dienstfoto, das in der privaten Bildersammlung landet und von dort automatisch in eine Wolke hochgeladen wird, hat das Haus verlassen — und niemand weiß, wohin.

Daraus die drei Regeln des Kurses: nur erfassen, was für den Auftrag nötig ist; nur auf dienstlichen Geräten und Wegen; und nichts behalten, wenn der Auftrag erledigt ist.

Was das Gesetz sagt

Art. 4 Nr. 2 DSGVO
„jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang … wie das Erheben, das Erfassen"
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
„dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung")"
Art. 32 Abs. 4 DSGVO
„Schritte, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten"

So macht man es richtig

  1. Vor dem Foto prüfen: Ist ein Mensch, ein Schild, ein Kennzeichen oder ein Dokument im Bild?
  2. Wenn ja: anders ausrichten, näher herangehen oder darauf verzichten.
  3. Dienstfotos nur mit dem Diensthandy und nur über den dienstlichen Weg verschicken.
  4. Nach dem Auftrag die Bilder vom Gerät entfernen.

Was bei Missachtung droht

Ein Foto ohne Rechtsgrundlage verletzt Art. 6 — Rahmen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Die fehlende Rechtsgrundlage ist in Deutschland der häufigste geahndete Verstoß: 104 von 218 Fällen (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).

Im Video: Dieser Lernblock dauert 6:06 und ist Teil des Kurses Datenschutz für gewerbliche Mitarbeitende.

Stand: 11.10.2026