Die Frist von 72 Stunden beginnt mit der Kenntnis des Verantwortlichen — also des Unternehmens, nicht des einzelnen Beschäftigten. In der ersten halben Stunde zählt deshalb nur eines: melden, nicht aufräumen.
Der Wortlaut sagt „nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde". Das Wort „ihm" meint den Verantwortlichen. Daraus folgt beides: Sie haben keine eigene Frist gegenüber der Behörde — und jede Stunde, die Sie zögern, fehlt dem Unternehmen später.
Die drei häufigsten Fehler in der ersten halben Stunde sind alle gut gemeint: die Mail zurückziehen wollen, Spuren beseitigen, selbst ermitteln. Alle drei zerstören den Beleg und kosten Zeit.
Und ein vierter: Die Frist ist keine Ausrede für Langsamkeit. Der Wortlaut sagt „unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden" — unverzüglich steht zuerst.
Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent für Verstöße gegen Art. 33. Strafmildernd zählt nach Art. 83 Abs. 2 lit. h ausdrücklich mit, wie die Behörde von dem Verstoß erfahren hat — eine eigene, rechtzeitige Meldung wirkt also.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 7:04 und ist Teil des Kurses Datenpanne erkennen und melden.
Stand: 11.10.2026