Nach Art. 33 Abs. 5 DSGVO ist jede Verletzung zu dokumentieren — auch die, die nicht gemeldet wurde. Und die wirksamste Maßnahme ist keine technische: ein Betrieb, in dem Fehler gemeldet werden, ohne dass jemand getadelt wird.
Die Dokumentationspflicht trifft auch die nicht meldepflichtigen Fälle — der Wortlaut macht keine Ausnahme. Genau diese Liste ist das Erste, was eine Aufsichtsbehörde sehen will: Wer kein Verzeichnis der Vorfälle führt, kann nicht belegen, dass er die nicht gemeldeten richtig bewertet hat.
Der zweite Teil ist Kultur und nicht Recht, entscheidet aber über alles andere. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Unternehmens — also mit Ihrer Meldung. In einem Betrieb, in dem Fehler Konsequenzen für den Melder haben, erfährt die Leitung zuletzt davon.
Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent. Die fehlende Dokumentation ist dabei ein eigener Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 — unabhängig davon, ob der Vorfall selbst meldepflichtig war.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 5:21 und ist Teil des Kurses Datenpanne erkennen und melden.
Stand: 11.10.2026