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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle Beschäftigten
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Was eine Datenpanne ist — und was noch keine (6 Min.)
  2. Die erste halbe Stunde und die 72-Stunden-Frist (7 Min.)
  3. Melden und Betroffene benachrichtigen (6 Min.)
  4. Dokumentieren und Fehlerkultur (5 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Datenpanne erkennen und melden

4 Lernblöcke · 24 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 25 Minuten Video
  • 4 Lernblöcke
  • für alle Beschäftigten

Eine Datenschutzverletzung ist nicht erst der Schaden. Art. 4 Nr. 12 DSGVO nennt schon den unbefugten Zugang zu Daten — und damit ist der Fall eingetreten, sobald jemand ein Kennwort hat, eine Mail beim falschen Empfänger liegt oder ein Gerät abhandenkommt.

Die Frist von 72 Stunden beginnt nach Art. 33 Abs. 1 S. 1 mit der Kenntnis des Verantwortlichen. Das ist die wichtigste Aussage des ganzen Kurses: Wer im Betrieb zögert, verbraucht Zeit, die dem Unternehmen am Ende fehlt. Eine eigene Frist hat der einzelne Beschäftigte nicht.

Deshalb ist der Kurs auch ein Kurs über Fehlerkultur. Melden ist kein Eingeständnis, sondern der Handgriff, der den Schaden klein hält. Betriebe, in denen Fehler getadelt werden, erfahren von Vorfällen zuletzt.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 4 Nr. 12 DSGVO
Der Begriff der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten — der unbefugte Zugang genügt.
Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Meldung an die Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, mit Begründung bei Verzögerung.
Art. 33 Abs. 2 DSGVO
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich.
Art. 33 Abs. 5 DSGVO
Jede Verletzung ist zu dokumentieren — auch die nicht gemeldete.
Art. 34 Abs. 1 DSGVO
Benachrichtigung der betroffenen Person bei hohem Risiko, unverzüglich.
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Integrität und Vertraulichkeit — der Grundsatz, den eine Panne bricht.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Meldepflichten aus Art. 33 und 34 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Betrifft der Vorfall selbst zugleich die Sicherheit der Verarbeitung oder die Grundsätze — und das ist meistens der Fall —, kommt der jeweils einschlägige Rahmen hinzu: Art. 32 nach Abs. 4, die Grundsätze des Art. 5 nach Abs. 5 mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

In fünf von 218 deutschen Verfahren war die nicht erfüllte Meldepflicht der Vorwurf, Art. 33 wird in sechs Fällen zitiert (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026). Der deutlich häufigere Vorwurf ist die unzureichende Sicherheit, die zu dem Vorfall geführt hat: 35 Fälle.

Zwei Dinge wirken strafmildernd und sind ausdrücklich im Gesetz genannt: Art. 83 Abs. 2 lit. c nennt die Maßnahmen zur Minderung des Schadens, lit. h die Art, in der die Behörde von dem Verstoß Kenntnis erlangt hat — eine eigene, rechtzeitige Meldung zählt also mit.

Stand: 11.10.2026