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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle, die Dienstleister beauftragen
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Wer ist wer — und wann ein Vertrag nötig ist (6 Min.)
  2. Was im Vertrag stehen muss — Auswahl und Kontrolle (7 Min.)
  3. Unterauftragnehmer und der Alltag (6 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Auftragsverarbeitung und Dienstleister

3 Lernblöcke · 19 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 20 Minuten Video
  • 3 Lernblöcke
  • für alle, die Dienstleister beauftragen

Fast jeder Betrieb lässt Daten außerhalb des Hauses verarbeiten — den Lohn, die Terminverwaltung, die Wartung mit Fernzugriff, die Aktenvernichtung. Für alle diese Fälle verlangt Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO einen Vertrag, und zwar vor dem ersten Datensatz.

Die Rollenfrage entscheidet, welches Papier nötig ist. Wer im Auftrag und nach Weisung verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter — dann braucht es den Vertrag nach Art. 28. Wer über Zweck und Mittel mitentscheidet, ist nach Art. 26 gemeinsam Verantwortlicher — dann braucht es eine andere Vereinbarung. Und wer für eigene Zwecke verarbeitet, ist allein verantwortlich; dann liegt eine Übermittlung vor, die eine eigene Rechtsgrundlage braucht.

Der Kurs nimmt dem Thema die Bürokratie-Anmutung: Es geht nicht um ein Formular, sondern um drei Fragen, die vor jeder Beauftragung gestellt werden — wer entscheidet, liegt der Vertrag vor, und wie wird kontrolliert.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
Art. 4 Nr. 8 DSGVO
Auftragsverarbeiter ist, wer Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Art. 28 Abs. 1 DSGVO
Nur Auftragsverarbeiter, die hinreichende Garantien bieten.
Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags, mit den dort aufgezählten Pflichtinhalten.
Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO
Unterauftragnehmer nur mit Genehmigung, mit denselben Pflichten.
Art. 29 DSGVO
Verarbeitung ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen.
Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Die Rechenschaftspflicht gilt auch für die Arbeit der Dienstleister.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Pflichten aus Art. 28 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Nach Art. 83 Abs. 4 lit. e kann auch der Auftragsverarbeiter selbst belangt werden.

Wird ohne Vertrag verarbeitet, fehlt der Verarbeitung durch den Dienstleister zugleich die Grundlage. Dann greift der höhere Rahmen des Art. 83 Abs. 5 lit. a mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent — und die fehlende Rechtsgrundlage ist in Deutschland der häufigste geahndete Verstoß überhaupt: 104 von 218 Fällen (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026). Art. 28 selbst wird in sechs deutschen Fällen zitiert.

Unabhängig von Bußgeldern bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO — bis zur Anordnung, eine Verarbeitung zu beenden. Für einen Betrieb, dessen Lohnabrechnung außer Haus läuft, ist das die härtere Folge.

Stand: 11.10.2026